Unser Grundlagen.
Kinderschutzarbeit unterstützen
Am 14. Dezember 1989 wurde vom Bundesverband des Kinderschutzbundes eine rechtsfähige Stiftung zur Förderung des Kinderschutzes gegründet. Sie trägt den Namen „Deutscher Kinderschutzbund-Stiftung“ (DKSB-Stiftung), ist als gemeinnützig anerkannt, unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Niedersachsen und ist in ihrer Arbeit parteipolitisch sowie konfessionell ungebunden. Die DKSB-Stiftung ist auf Dauer angelegt.
Sie konnte dank verschiedener Zustiftungen ins Leben gerufen werden und ist auch weiterhin auf die Unterstützung durch Zustiftungen, Schenkungen, testamentarische Zuwendungen, Spenden oder Vermächtnisse angewiesen.
Der Vorteil einer (Förder-)Stiftung ist, dass das zu erhaltende Stiftungsvermögen (auch als Stiftungskapital bezeichnet) an sich nicht angetastet wird. Die DKSB-Stiftung darf nur mit den, aus dem Vermögen erwirtschafteten, Kapitalerträgen zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke arbeiten. So ist sichergestellt, dass das Stiftungskapital im Grundsatz erhalten bleibt.
Eine Zustiftung (d.h., eine Zahlung auf das vorhandene Stiftungsvermögen) kann zu Lebzeiten erfolgen oder auch testamentarisch verfügt werden. Auch hierfür gilt, da eine Zustiftung das Stiftungsvermögen erhöht, dass auch nur die daraus erwirtschafteten Erträge für die fördernde Arbeit der DKSB-Stiftung verwendet werden dürfen. So bleibt das Zugestiftete erhalten und wirkt nachhaltig für die Zukunft.
Kinderschutz als Stiftungszweck
Die Deutscher Kinderschutzbund-Stiftung will mit ihrer Arbeit zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen beitragen. In ihrer Satzung sind vier Punkte für die Vergabe von Fördergeldern festgelegt:
- die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen übe Fragen des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit.
- die Förderung praktischer Maßnahmen und Projekte für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit mit dem Ziel der Schaffung besserer Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche.
- die Förderung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für gegenwärtige und zukünftige Mitarbeiter*innen auf dem Gebiet der Kinderschutzarbeit (z.B. Kind und Familie, Kind und Umwelt, Kind und Medien, etc.).
- die Förderung und Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit über die Belange des Kinderschutzes.